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BENEFITEXPERT – Ihr Partner für strategisches Vergütungs- und flexibles Benefitmanagement

BENEFITEXPERT ist Ihr Partner für strategisches Vergütungs- und flexibles Benefitmanagement.

Im Netzwerk mit Steuerberatern mit klarer Aufgabenverteilung entwickeln wir für Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Konzepte zur Vergütungsoptimierung und stellen Ihren Mitarbeitern ein umfassendes Spektrum an attraktiven und stark vergünstigten Benefits zur Verfügung.

Unsere Dienstleistung umfasst einen ganzheitlichen Service mit hohem Qualitätsstandard – und dies nicht nur während der Umsetzung, sondern langfristig darüber hinaus.

Die steuerrechtskonforme Entwicklung und Implementierung des Vergütungskonzeptes sowie die langfristige rechtliche Absicherung des Vergütungskonzeptes wird durch spezialisierte Steuerberater* übernommen.

Durch die Nutzung unserer strategischen Vergütungskonzepte sowie unserer individuellen Mitarbeiter-Benefits steigern Sie die Attraktivität und Transparenz der Gesamtvergütung und senken gleichzeitig Ihren administrativen Aufwand. Das Ergebnis sind zufriedenere und motiviertere Mitarbeiter, eine gesteigerte Arbeitgeberattraktivität sowie ein geringerer Verwaltungsaufwand für Ihre Personalabteilung.

Leistungsumfang der BENEFITEXPERT:

  • Individuelle Konzepterstellung zur Einführung eines Vergütungs- und Benefitmanagements durch spezialisierte Steuerberater*
  • Langfristige Betreuung nach der Umsetzung
  • Information sämtlicher Mitarbeiter über die Einführung des Vergütungssystems
  • Unterstützung der Personalabteilung
  • Übernahme der kompletten Administration und Verwaltung
  • Kommunikation und Visualisierung der Gesamtvergütung mit den Mitarbeitern über ein Onlineportal, das individuell auf Ihr Unternehmen angepasst werden kann.

*Wichtiger rechtlicher Hinweis:

BENEFITEXPERT GmbH & Co. KG führt selbst keine Steuer- oder Rechtsberatung durch. Sämtliche Tätigkeiten, die eine steuerliche Beratung erforderlich machen (z. B. die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Prüfung des Lohngestaltungskonzeptes oder die betriebliche Umsetzung im Rahmen der Lohnbuchhaltung) werden ausschließlich von Personen durchgeführt, die zur unbeschränkten Hilfe in Steuersachen gemäß § 3 Nr. 2 Steuerberatungsgesetz (StBerG) wie bspw. Steuerberater befugt sind.